Baurecht und Architektenrecht
Das Baurecht und Architektenrecht dürfte neben dem Verwaltungsrecht eines der weitläufigsten Rechtsgebiete überhaupt sein, für die es Fachanwaltszulassungen gibt. Es umfasst das zivile Baurecht, also Rechtsverhältnisse von Auftraggebern und Auftragnehmern im gesamten Baubereich, das öffentliche Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht, zu dem u. a. die verschiedenen Formen der gemeindlichen Bauleitplanung gehören. Zum Mandantenstamm gehören gleichermaßen Privatleute, Gesellschaften und Kommunen, die sich in Fragen des Straßen- und Wegerechts, der Böschungssicherungen, Hangsanierungen sowie bei größeren Tiefbaumaßnahmen wie etwa der Kanalverlegung mit der Gefahr von Erschütterungen für umliegende Bestandsgebäude beraten und vertreten lassen.
Neben einer Reihe mittelständischer Unternehmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes zählt eine größere Zahl privater Bauherren zu den Mandanten. In Auseinandersetzungen mit Bauunternehmen, Architekten oder Bauträgern geht es um Rechnungen, die höher ausfallen als die Angebote, Abrechnung von Sonderwünschen, Mehr- und Minderleistungen und immer wieder um alle Arten von Bauschäden. Zu den Mandanten in diesem Bereich zählen seit einigen Jahren zunehmend auch Erwerber gebrauchter Immobilien, die vom Verkäufer oder seinem Makler angeblich einwandfreie Häuser oder Eigentumswohnungen zu hohen Preisen erworben haben und wenige Wochen nach der Übergabe feststellen müssen, dass Kellerräume feucht oder nass sind, Bauschäden unsachgemäß überarbeitet worden sind oder Materialien verbaut wurden, die im günstigsten Fall nur für den konkreten Verwendungszweck untauglich waren, im ungünstigsten aber geeignet sind, durch Freisetzung von Schadstoffen aller Art die Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner zu gefährden oder zu schädigen. |
Durch die mittlerweile langjährige Referententätigkeit für einen Marktführer hochwertiger Produkte der Abdichtungstechnik im Allgemeinen und der Flachdachabdichtung im Besonderen und der hohen Relevanz von Abdichtungsschäden in Haftpflichtprozessen werden in diesem Bereich auch die einschlägigen technischen Fachregeln wie DIN-Normen, Flachdachrichtlinien, Herstellerempfehlungen etc. aktuell vorgehalten und gezielt auch Fortbildungsveranstaltungen mit rein technischer Ausrichtung besucht um gleichermaßen bautechnische und rechtliche Kenntnisse in der Fallbearbeitung einbringen zu können. Für einen der großen, verbliebenen Versicherer aus dem Bereich der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure, aber auch für Betriebe des Bauhauptgewerbes sind wir ferner seit fast zwei Jahrzehnten als Vertragskanzlei in der Vertretung seiner Versicherten in mehreren Land- und Oberlandesgerichtsbezirken in erster und zweiter Instanz aktiv. |